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   OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16   

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OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16 (https://dejure.org/2016,21080)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2016 - 3 A 132/16 (https://dejure.org/2016,21080)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 3 A 132/16 (https://dejure.org/2016,21080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1, 6, 7 RBStV Art. 33 GG
    Rundfunkbeitrag; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskostenfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 3 D 31/15

    Rechtzeitiger Nachweis; teilweise Erledigung; Prozesskostenhilfe; nachträgliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. September 2015 - 3 D 31/15 -, juris Rn. 11) kann ein Rundfunkteilnehmer keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 1 RBStV beanspruchen, wenn er trotz Vorliegens der Voraussetzungen keine Bewilligung von ihm zustehenden Sozialleistungen beantragt (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Februar 2016 - OVG 11 M 34.15 -, juris Rn. 2 m. w. N.).

    Mit der Intention des Gesetzgebers wäre es hingegen nicht zu vereinbaren, wenn die Landesrundfunkanstalten oder die für sie handelnde Gebühreneinzugszentrale das Vorliegen eines Härtefalls nach § 4 Abs. 6 RBStV auch dann unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse im Einzelfall zu prüfen hätten, wenn keine atypische, vom Normgeber versehentlich nicht berücksichtigte Situation vorliegt, sondern eine Bedarfslage, für die der Normgeber keine Befreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV gewähren wollte (SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2015, a. a. O. m. w. N.).

    18 Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, da das Verfahren nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei ist (SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2015 - 3 D 31/15 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Er meint, das Verwaltungsgericht weiche mit seinem Urteil von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 - 1 BvR 665/10 - ab.
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2016 - 11 M 34.15

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen geringer finanzieller Mittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. September 2015 - 3 D 31/15 -, juris Rn. 11) kann ein Rundfunkteilnehmer keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 1 RBStV beanspruchen, wenn er trotz Vorliegens der Voraussetzungen keine Bewilligung von ihm zustehenden Sozialleistungen beantragt (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Februar 2016 - OVG 11 M 34.15 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2018 - 3 L 75/17

    Anerkannter Flüchtling in Bulgarien

    Sie beruft sich zur Begründung im Wesentlichen darauf, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK nicht vorläge und macht geltend, dass andere Gerichte (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19. Februar 2016 - 2a K 2466/15.A - Hess. VGH, Urteil vom 4. November 2016, - 3 A 1322/16.A - [anstelle des von der Klägerin zitierten Aktenzeichens 3 A 132/16.A], beide juris) diese Rechtsauffassung nicht teilten, sondern entsprechende Eingriffe in Art. 3 EMRK annähmen.
  • OVG Sachsen, 12.11.2018 - 5 D 66/18

    Rundfunkbeitrag, Befreiung, Härtefall

    Mit der Intention des Gesetzgebers wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Landesrundfunkanstalten das Vorliegen eines Härtefalls nach § 4 Abs. 6 RBStV auch dann unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse im Einzelfall zu prüfen hätten, wenn keine atypische, vom Normgeber versehentlich nicht berücksichtigte Situation vorliegt, sondern eine Bedarfslage, für die der Normgeber keine Befreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV gewähren wollte (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2016 - 3 A 132/16 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2015 - 3 D 31/15 -, juris Rn. 11).
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